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   BGH, 22.07.2004 - 4 StR 184/04   

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https://dejure.org/2004,9026
BGH, 22.07.2004 - 4 StR 184/04 (https://dejure.org/2004,9026)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2004 - 4 StR 184/04 (https://dejure.org/2004,9026)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 4 StR 184/04 (https://dejure.org/2004,9026)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs wegen Eintritt der Verfolgungsverjährung hinsichtlich einer Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 78 b Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 174; ; StGB § 174 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 78 Abs. 1
    Gesonderte Verjährung bei Tateinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 4 StR 184/04
    Durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vom 27. Dezember 2003 (BGBl I 3007), durch den bestimmt ist, daß nach § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB nunmehr auch bei Straftaten nach § 174 StGB die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, hat sich an dieser Rechtslage für den vorliegenden Fall nichts geändert, weil zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes (1. April 2004) bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten war (vgl. hierzu den Senatsbeschluß vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04).
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 4 StR 184/04
    Daß diese Vorwürfe jeweils mit dem nichtverjährten sexuellen Mißbrauch eines Kindes in Tateinheit stehen, steht der Annahme von Verjährung nicht entgegen; denn die Verjährung bestimmt sich bei tateinheitlichem Zusammentreffen für jede Gesetzesverletzung gesondert (vgl. BGH NStZ 1990, 80, 81; StV 1990, 404, 405; BGH, Beschluß vom 7. April 2004 - 2 StR 4/04; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 78a Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 07.04.2004 - 2 StR 4/04

    Verjährung bei Tateinheit (getrennt zu berechnende Fristen)

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 4 StR 184/04
    Daß diese Vorwürfe jeweils mit dem nichtverjährten sexuellen Mißbrauch eines Kindes in Tateinheit stehen, steht der Annahme von Verjährung nicht entgegen; denn die Verjährung bestimmt sich bei tateinheitlichem Zusammentreffen für jede Gesetzesverletzung gesondert (vgl. BGH NStZ 1990, 80, 81; StV 1990, 404, 405; BGH, Beschluß vom 7. April 2004 - 2 StR 4/04; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 78a Rdn. 5 m.w.N.).
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